Was ist Bürgerwindenergie?
Bürgerwindenergie bezeichnet Projekte der Windenergienutzung zur Stromerzeugung, die gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern initiiert, finanziert und betrieben werden. Unsere Bürgerenergiegenossenschaft orientiert sich an Gemeinwohlzielen mit der Idee des selbstbestimmten, partizipativen, regionalen und nachhaltigen Wirtschaftens.
Wer profitiert wie?
Bürger
- Durch Beteiligung an der Genossenschaft
- Als Investor mit einem Nachrangdarlehen
- Als Anwohner durch vergünstigte Strompreise
- indirekt durch Einnahmen der Gemeinden, die letztlich auch den Bürgern zugute kommen
Gemeinden
- Wertschöpfung durch Pachteinnahmen
- Zusätzliche Steuereinnahmen
- Kommunalabgabe von 0,2 ct je KWh gemäß EEG
- Imagegewinn für die Gemeinden
- Beitrag zur Zielerreichung von Treibhausgasneutralität
- Verringerung der Abhängigkeit von Stromimporten
- Evtl. Kommunale Teilhabe der Gemeinden
Unternehmen
- Lokale Gewerke werden bei Bauphase beauftragt (z.B. Dienstleistungen, Erdarbeiten, Fundament, …)
- Lokale Gewerke werden bei Betriebsphase beauftragt (z.B. Dienstleistungen, Steuer- und Rechtsberatung, …)
- Regionale Finanzdienstleister können sowohl Investoren als auch Kreditgeber sein
- Möglichkeit des Direktbezugs von Strom (nach erfolgter, aktueller Gesetzesänderung)
- Möglichkeit Beteiligung als Werbe- bzw. Marketingpotenzial zu nutzen
Teilhabe und Beteiligung
Mitglied in der Genossenschaft
Zeichnung von Genossenschaftsanteilen in Höhe von jeweils € 500,00
Beteiligung am Jahresertrag, Mitspracherecht bei der Generalversammlung
Finanzielle Beteiligung als Investor nach Vorliegen der Baugenehmigung
- Nachrangdarlehen
fest vereinbarte Laufzeit mit auskömmlichem Jahreszinssatz,
Haftung bis nach Befriedigung aller Gläubiger - Zinszahlungen erfolgen ab dem Folgejahr der Inbetriebnahme.
Risikokapital Beteiligung als Investor in der Projektentwicklungsphase
- Nachrangdarlehen
erfolgsabhängiger Zinssatz, fest vereinbarte Laufzeit mit Jahreszinssatz, der dem Risiko gerecht wird,
Haftung bis nach Befriedigung aller Gläubiger - Zinszahlungen erfolgen ab dem Folgejahr der Inbetriebnahme.
Der Erwerb einer Beteiligung sowie dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall kann es zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitalvermögens kommen.
Wie werde ich Mitglied in der Genossenschaft?
Füllen Sie bitte das unten stehende PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und senden Sie es unterschrieben an vorstand@beg-bbo.de.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und im Hinblick auf eine zukünftige Mitgliedschaft gespeichert und verarbeitet werden.
Wie kann ich helfen ohne zu investieren?
Auch ohne jetzt schon Genossenschaftsmitglied zu werden, können Sie uns unterstützen.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, damit wir über ihre Interessen und Unterstützungsmöglichkeiten sprechen können.
Andere Genossenschaften und Unternehmen
Genossenschaften und Unternehmen aus der Region können sich ebenfalls an der BEG bbo beteiligen. Das Windkraftprojekt der BEG bbo soll vor Ort erneuerbare Energie erzeugen und dabei die Möglichkeit bieten, wirtschaftlich zu profitieren.
Gerade weil wir Privatpersonen die Möglichkeit bieten möchten, bereits mit geringem finanziellen Einsatz teilzuhaben, ist es wichtig, dass auch größere Beteiligungen gezeichnet werden um die nötigen Summen zu erreichen. Gerade hier sind Unternehmen und andere Energiegenossenschaften in der Umgebung gefragt, auch einen Teil des Risikos zu tragen um dieses Projekt zu ermöglichen.
Kommen Sie gerne auf uns zu und wir sprechen über die verschiedenen Möglichkeiten.